Vor allem bei Bewerbungen für gewisse berufliche Tätigkeiten, z. B. in der Altenpflege, wird ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert. Die zuständige Behörde ist das Bundesamt für Justiz. Der Antrag ist für gewöhnlich bei der örtlichen Meldebehörde zu stellen. Die Prozedur fällt lokal sehr unterschiedlich aus. Es gibt sehr gut organisierte Ämter, auf denen man mit einer kleinen Wartezeit den Vorgang im Vorbeigehen erledigen kann und solche, die eine Terminvereinbarung fordern, wie in Berlin, wo man wenigstens etwa sechs Wochen warten muss. Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt bundeseinheitlich 13 Euro.

Man kann den Antrag auch online stellen!

Das Führungszeugnis kann auch über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden. Nötig sind dafür der neue elektronische Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät. Tatsächlich gibt es auch ein App für Smartphones, die das Kartenlesegerät überflüssig macht. Gleichzeitig findet man aber auch den Hinweis des Bundesamtes für Justiz, dass mobile Endgeräte nicht unterstützt werden. Hilfe gibt es bei selbstauskunft-anfordern.com, die gegen eine Gebühr von weiteren 13 Euro eine Anleitung für die Antragsstellung bereitstellen, die auch für Nicht-Tekkies verständlich ist. Man muss die zusätzliche Gebühr mit der Wartezeit verrechnen, die man auf den Ämtern absitzen würde. Berliner, die kurzfristig eine Stelle antreten wollen, bei der ein Führungszeugnis gefordert wird, sind praktisch darauf angewiesen. In jedem Fall notwendig ist jedoch der neue elektronische Personalausweis.